Abrechnung


Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt nach der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Da die gesetzlichen Krankenkassen diese nicht übernehmen, sind diese Versicherten reine Selbstzahler. Im Falle einer privaten Zusatzversicherung werden Heilpraktikerkosten zu einem bestimmten Satz übernommen. Bei rein Privatversicherten bzw. Beihilfeversicherten kann es aber auch zu Abzügen bei der Erstattung kommen, wenn andere Beträge durch die Versicherung vorgesehen sind. Manche Leistungen sind auch von vorneherein bei diesen ausgeschlossen.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie vor der Behandlung mit Ihrer Kasse abklären, ob die Leistungen übernommen werden.

Seit dem 1. Januar 2012 übernimmt die Techniker Krankenkasse sowie die BKK Essanelle anteilig die Kosten von osteopathischen Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich im Falle einer Behandlung über die genaue Höhe der Erstattung.